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Informationen
zur Methodik der Eingriffsregelung
in
der Bauleitplanung und Grünordnungsplanung
Grünordnungsplan/
Landschaftsplan / Eingriffsregelung
Der
Landschaftsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet erstellt und steht im
Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan (F-Plan). Der Grünordnungsplan
wird dem Bebauungsplan (B-Plan) zugeordnet. Die Bauleitplanung (B-Plan und
F-Plan) hat zur Aufgabe, alle erkennbaren Flächenansprüche und Flächennutzungskonflikte
einer planerischen Lösung zuzuführen. In dem Grünordnungsplan werden
alle Ansprüche auf Freiflächen herausgearbeitet, die der Sicherung des
Naturhaushaltes, der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes und der
Verbesserung der Umweltbedingungen dienen. Dies beinhaltet auch die
Versorgung der Menschen mit Freiräumen für die Arbeits-, Wohn- und
Erholungsbereiche, wie z.B. Parks, Sport- und Spielplätze.
In
dem Grünordnungsplan werden für das gesamte Baugebiet Natur und
Landschaft erfasst. Methodisch erfolgt eine flächenhafte Kartierung der
Biotoptypen z.B. nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in
Niedersachsen (DRACHENFELS). Anschließend werden die Biotoptypen sowie
der Eingriff durch die geplante Bebauung z.B. nach der Methode BIERHALS,
DRACHENFELS und RASPER (2004) bewertet.
Für die einzelnen Schutzgüter "Boden",
"Grundwasser", "Luft", "Landschaftsbild" und
"Arten und Lebensgemeinschaften" werden die
Wertstufen 1 bis 5 unterschieden:
Folgende Wertstufen werden verwendet:
Wertstufe V: von besonderer Bedeutung (gute Ausprägung naturnaher und halbnatürlicher Biotoptypen
Wertstufe IV: von besonderer bis allgemeiner Bedeutung
Wertstufe III: von allgemeiner Bedeutung
Wertstufe II: von allgemeiner Bedeutung bis geringer Bedeutung
Wertstufe I: von geringer Bedeutung (v. a. intensiv genutzte, artenarme Biotoptypen)
Das Bewertungskriterium für die Schutzgüter "Boden",
"Grundwasser" und "Luft" ist ihr Natürlichkeitsgrad;
für das Schutzgut "Arten und Lebensgemeinschaften" die Naturnähe
des Biotoptyps sowie das Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten
und für das Schutzgut "Landschaftsbild" die naturraumtypische
Vielfalt und Eigenart.
Nach
der Bewertung der Schutzgüter werden die erwarteten Auswirkungen der
geplanten Bebauung auf Natur und Landschaft ermittelt.
Hierbei wird
unterschieden zwischen nicht erheblichen und erheblichen Beeinträchtigungen.
Nur für letztere sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Die
Erheblichkeit einer Beeinträchtigung ist gegeben, wenn der Wert eines
Schutzgutes durch das Vorhaben um mindestens eine Wertstufe abnimmt (z.B.
2 auf 3).
Führt die Bebauung in der Bewertung zu einem erheblichen Eingriff in
Natur und Landschaft, so ist der Eingriff zu kompensieren. Im Grünordnungsplan
werden die Kompensationsmaßnahmen anschließend beschrieben und unter
anderem im Bebauungsplan als Maßnahme festgesetzt.
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