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Dipl.-Ing. Wilfried Böhling (Landespflege)

Landschaftsplaner aus Stade nahe Hamburg


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Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung, Naturschutz - Bild 1 Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung, Naturschutz - Bild 2 Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung, Naturschutz - Bild 3 Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung, Naturschutz - Bild 4 Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung, Naturschutz - Bild 5

Siedlungsräume

Unter dem Begriff Siedlungsräume finden Sie einige meiner bearbeiteten Projekte aus der Landschaftsplanung und Grünordnungsplanung im Rahmen der Bauleitplanung: 

  • Ausarbeitung von (Teil-) Landschaftsplänen auf F-Plan-Ebene und Grünordnungsplänen auf B-Plan-Ebene als Bestandteil des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes gemäß HOAI § 45a Leistungsbild Landschaftsplan der Honorarzonen I bis III in deren Leistungsphasen 1 bis 5 bzw. HOAI § 46 Leistungsbild Grünordnungsplan der Honorarzonen I bis III in deren Leistungsphasen 1 bis 5 bis zur Ausführungsreife.

  • Erfassen und Bewerten der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Biotoptypen, Fauna und Flora nach BREUER im Rahmen der Eingriffsregelung sowie Feststellen der Eingriffsschwere durch das Bauvorhaben.

  • Ermitteln des Kompensationsumfanges und -bedarfs, Festlegen der Kompensationsmaßnahmen und -flächen.

Grünordnungspläne

Landschaftsplanung: Ausschnitt
Bestandsplan und Plan Erlebniswert Fußwanderweg
B-Plan
457 Nordufer 
Schwinge Unterlauf für touristische Erschließung
Foto: Schwingeunterlauf

Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung, Naturschutz - Bild 1g

Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung, Naturschutz - Bild 2g

Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung, Naturschutz - Bild 3g

Projekte aus der Landschaftsplanung:  Grünordnungspläne / Eingriffsregelung in der Bauleitplanung und Umweltberichte 
zu den B-Plänen:

Umweltberichte zum Bebauungsplan /F-Plan:

  • B-Plan Nr. A V/3 "Alte Post", Stade [2006]

  • B-Plan Nr. G I Sander Markt, Stade [2006]

  • B-Plan Nr.404 Talstraße, Stade [2006]

  • B-Plan Nr.299/2 2.Änd Hotel-Stadeum, 
    Stade [2006]

  • 16.Änderung F-Plan Stade 
    (Hotel-Stadeum)[2006]

Grünordnunspläne zum Bebauungsplan:

  • B-Plan Nr.457 Nordufer Schwinge Unterlauf 
    Stade [2003-04]

  • B-Plan Nr. 454 Erlenweg [2003]

  • B-Plan Nr. 456 Heiliggeistweide [2003]

  • B-Plan Nr. 223/1 Geestberg [2002-2003]

  • B-Plan Nr. 381/1 Graffelsmannskamp [2002-2003]

  • B-Plan Nr. 387/1 Götzdorfer Straße [2002-2003]

  • B-Plan Nr. 440/1 Hornstieg [2002-2003]

  • B-Plan Nr. 264 Insterburgstraße [2002]

  • B-Plan Nr. 252/3 Ä. Schölischer Straße [2002]

  • B-Plan Nr. 450 Marschdamm II [2001]

  • B-Plan Nr. 387/1 Schölisch [2001]

  • B-Plan Nr. 452 Allmers Allee [2000-2001]

  • B-Plan Nr. 451 Hagen [2000-2001]

  • B-Plan Nr. 412 Windpark Bützfleth [1999-2001]

  • B-Plan Nr. 440 Bützfleth Hornstieg [1999-2001]

  • B-Plan Nr. 438 Riensförde [1999-2000]

  • B-Plan Nr. 319/2 Dow Bestandsplan [2000]

  • B-Plan Nr. 443 Marschdamm [1999-2000]

  • B-Plan Nr. 444 Haddorf [1999-2000]

  • B-Plan Nr. Bundesstraße 73 [1999]

  • B-Plan Nr. EII Bischhofshof [1999

  • B-Plan Nr. 437 Salztorscontrescarpe [1999]

  • Abrundungssatzung Götzdorf West [1998]

  • Abrundungssatzung Götzdorf Ost [1998]

  • Abrundungssatzung Bützflether Moor [1998]

  • Ausarbeitungen nach der Eingriffsregelung bei Flächennutzungsplanänderungen

  • Kompensation Aufforstungsmaßnahme aus dem B-Plan 387/1 Götzdorfer Straße [2003]

Landschaftspflege-
rische Begleitpläne
& UVP

Landschaftsplanung, Grünordnungsplanung, Naturschutz - Bild 4g

Projekte aus der Landschaftsplanung: Landschaftpflegerische Begleitpläne & UVPG:

  • Prüfkatalog zur Ermittlung der UVP-Pflicht für Flugplätze - allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 UVPG - für die Anpassung der Start- und Landebahn an die EU-Sicherheitsrichtlinie JAR-OPS 1 in Verbindung mit LuftBO und LuftVG, Ganderkesee (Landkreis  Oldenburg), Atlas Air Service GmbH [2006]

  • Landschaftspflegerischer Begleitplan Spülfeld Wöhrdener Aussendeich: 
    Maßnahme Entschlammung der Schwinge [2001]

  • Eingrünungsplan für den Wall des Spülfeldes Wöhrdener Aussendeich [2001]

  • Landschaftspflegerischer Begleitplan Spülfeld im Rüsch / Benedixland:
    Maßnahme Entschlammung des Burggrabens [2001]

Landschaftsplanung:
allgemeine Infos

Informationen zur Methodik der  Eingriffsregelung

in der Bauleitplanung und Grünordnungsplanung

Grünordnungsplan/ Landschaftsplan / Eingriffsregelung

Der Landschaftsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet erstellt und steht im Zusammenhang mit dem Flächennutzungsplan (F-Plan). Der Grünordnungsplan wird dem Bebauungsplan (B-Plan) zugeordnet. Die Bauleitplanung (B-Plan und F-Plan) hat zur Aufgabe, alle erkennbaren Flächenansprüche und Flächennutzungskonflikte einer planerischen Lösung zuzuführen. In dem Grünordnungsplan werden alle Ansprüche auf Freiflächen herausgearbeitet, die der Sicherung des Naturhaushaltes, der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes und der Verbesserung der Umweltbedingungen dienen. Dies beinhaltet auch die Versorgung der Menschen mit Freiräumen für die Arbeits-, Wohn- und Erholungsbereiche, wie z.B. Parks, Sport- und Spielplätze. 

In dem Grünordnungsplan werden für das gesamte Baugebiet Natur und Landschaft erfasst. Methodisch erfolgt eine flächenhafte Kartierung der Biotoptypen z.B. nach dem Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (DRACHENFELS). Anschließend werden die Biotoptypen sowie der Eingriff durch die geplante Bebauung z.B. nach der Methode BIERHALS, DRACHENFELS und RASPER (2004) bewertet.
Für die einzelnen Schutzgüter "Boden", "Grundwasser", "Luft", "Landschaftsbild" und "Arten und Lebensgemeinschaften" werden die Wertstufen 1 bis 5 unterschieden: 

Folgende Wertstufen werden verwendet:
Wertstufe V: von besonderer Bedeutung (gute Ausprägung naturnaher und halbnatürlicher Biotoptypen
Wertstufe IV: von besonderer bis allgemeiner Bedeutung
Wertstufe III: von allgemeiner Bedeutung
Wertstufe II: von allgemeiner Bedeutung bis geringer Bedeutung
Wertstufe I: von geringer Bedeutung (v. a. intensiv genutzte, artenarme Biotoptypen)

Das Bewertungskriterium für die Schutzgüter "Boden", "Grundwasser" und "Luft" ist ihr Natürlichkeitsgrad; für das Schutzgut "Arten und Lebensgemeinschaften" die Naturnähe des Biotoptyps sowie das Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und für das Schutzgut "Landschaftsbild" die naturraumtypische Vielfalt und Eigenart.

Nach der Bewertung der Schutzgüter werden die erwarteten Auswirkungen der geplanten Bebauung auf Natur und Landschaft ermittelt. 
Hierbei wird unterschieden zwischen nicht erheblichen und erheblichen Beeinträchtigungen. Nur für letztere sind Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Die Erheblichkeit einer Beeinträchtigung ist gegeben, wenn der Wert eines Schutzgutes durch das Vorhaben um mindestens eine Wertstufe abnimmt (z.B. 2 auf 3). 

Führt die Bebauung in der Bewertung zu einem erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft, so ist der Eingriff zu kompensieren. Im Grünordnungsplan werden die Kompensationsmaßnahmen anschließend beschrieben und unter anderem im Bebauungsplan als Maßnahme festgesetzt. 


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