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Dipl.-Ing. Wilfried Böhling (Landespflege)

Landschaftsplaner aus Stade nahe Hamburg


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Gefleckte Keulenschrecke Auenlandschaft Perlmuttfalter Neuntöter Lebensraum Kopfbäume

Lebensräume

Unter dem Begriff Lebensräume habe ich meine Tätigkeiten mit Schwerpunkt im Natur- und Landschaftsschutz sowie im Arten- und Biotopschutz eingeordnet. Dazu gehören die 

  • Erarbeitung von naturschutzfachlichen Gutachten für Pflege- und Entwicklungskonzepte;

  • Erfassen und Bewerten der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Biotoptypen, Flora und Fauna (Methode Breuer) bei Naturschutzplanungen, in der Bauleitplanung sowie zur Vorbereitung bei raumbedeutsamen Planungen;

  • Ermittlung von geeigneten Pflege- und Entwicklungsmethoden, Festlegen der Maßnahmen und Maßnahmenflächen

  • Ausarbeitung und Durchführung von Verfahren für städtische Satzungen nach § 28 NNatG (Geschützte Landschaftsbestandteile, Baumschutzsatzungen);

  • Naturschutzfachliche Beurteilung und Festlegung von Bewirtschaftungsauflagen für städtische Grundstücke sowie naturschutzfachliche Beurteilung und Stellungnahme zu Biotopen nach den §§ 28 a, 28 b und 33 NNatG.

Biotoptypen, 
Fauna u. Flora, Pflege und Entwicklung, Naturschutz

Kopfbaumweiden

Heideflächen (ehem. 

Galloway-Rinder: Einsatz im Naturschutz

Projekte im Natur- und Landschaftsschutz:

  • Erfassung und Auswertung:
    Biotoptypen und Vegetation, Tagfalter, Heuschrecken, Brutvögel im Rahmen der Grünordnungsplanung [1995-2004]

  • Grünplanerische Beurteilungen und Stellungnahmen beim Ankauf von Liegenschaften - Kompensationsflächen im Rahmen der Eingriffsregelung [1995-2004]

  • Planung eines Heckensystems im Außenbereich des Stadtgebietes - Biotopverbund und Biotopvernetzung [1998-2003]

  • Schwinge-Altarm (Besonders geschützter Biotop nach § 28 Niedersächsisches Naturschutzgesetz) 
    Erfassung und Dokumentation der Biotoptypen und Ausarbeitung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes [1999-2000]

  • Entwicklungskonzept für den ehemaligen Übungsplatz der "Von Goeben Kaseren" - Ein Miteinander von Natur und Landschaft sowie Freizeitnutzung und Kurzerholung, Erfassung und Bewertung der faunistisch-ökologischen Ergebnisse [1996-1998] 
    - Biotoptypen
    - Brutvögel
    - Heuschrecken
    - Tagfalter

  • Potentialabschätzung "Sandgrube Fredenbecker Weg" hinsichtlich Schutzwürdigkeit nach § 28 Niedersächsisches Naturschutzgesetz - Erfassung und Bewertung Biotoptypen und Vegetation, Tagfalter, Heuschrecken, Brutvögel [1998]

  • und viele alltägliche naturschutzfachliche Beurteilungen  [2001-2002]

  • div. Ausarbeitungen gemäß Eingriffsregelung in der Bauleitplanung [mehr Infos >]

Aufgaben der Landschaftsplanung - Arten- und Biotopschutz

Der Arten- und Individuenrückgang vieler Tier- und Pflanzenarten ist in den letzten Jahren besonders augenfällig zu beobachten. In diesen Zeiten wächst die Bedeutung der Landschaftsplanung als zentrales vorsorgeorientiertes Planungsinstrument von Naturschutz und Landschaftspflege. Durch die Landschaftsplanung wird ein ganzheitlicher, flächendeckender Ansatz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft erreicht, so dass ihr auch Bündelungsfunktionen für naturschutzfachliche Einzelaktivitäten und -beiträge zukommt. Auch wenn der Natur- und Umweltschutz derzeit politisch in einem Stimmungstief liegt, erreicht die Landschaftsplanung insbesondere bei anderen Raumnutzungsentscheidungen (z.B. Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Großbauvorhaben) zunehmend an Bedeutung. Als Beispiele seien die europäischen Richtlinien wie Vogelschutzrichtlinie, Flora-Fauna-Habitat-Richtline (Natura2000) oder die Umweltprüfung in der Bauleitplanung erwähnt, die in nationales Recht umgesetzt wurden. Gemäß dem in das Bau-Gesetzbuch neu eingeführten §2a ist seit Juli 2004 im Rahmen der Bauleitplanung ein Umweltbericht aufzunehmen, sofern eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Weiter Informationen dazu sind vielerorts unter den genannten Stichworten im Internet zu finden und ausführliche Erläuterungen würden den Rahmen dieser Website sprengen.
Bei den o. g. Raumnutzungsentscheidungen stellt die Landschaftsplanung die räumlichen Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch als Abwägungsgrundlage dar. 


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