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Lebensräume
Unter
dem Begriff Lebensräume habe ich meine Tätigkeiten
mit Schwerpunkt im Natur- und Landschaftsschutz sowie im Arten- und
Biotopschutz eingeordnet. Dazu gehören die
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Erarbeitung
von naturschutzfachlichen Gutachten für Pflege- und Entwicklungskonzepte;
-
Erfassen und Bewerten der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Biotoptypen, Flora und Fauna
(Methode Breuer) bei
Naturschutzplanungen, in der Bauleitplanung sowie zur Vorbereitung bei
raumbedeutsamen Planungen;
-
Ermittlung von geeigneten Pflege- und Entwicklungsmethoden, Festlegen der Maßnahmen und Maßnahmenflächen
-
Ausarbeitung und Durchführung von Verfahren für städtische Satzungen nach § 28 NNatG (Geschützte Landschaftsbestandteile, Baumschutzsatzungen);
-
Naturschutzfachliche Beurteilung und Festlegung von Bewirtschaftungsauflagen für städtische Grundstücke sowie naturschutzfachliche Beurteilung und Stellungnahme zu Biotopen nach den §§ 28 a, 28 b und 33
NNatG.
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Biotoptypen,
Fauna u. Flora, Pflege und Entwicklung, Naturschutz
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Kopfbaumweiden

Heideflächen
(ehem.

Galloway-Rinder:
Einsatz im Naturschutz
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Projekte
im Natur- und Landschaftsschutz:
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Erfassung
und Auswertung:
Biotoptypen und Vegetation, Tagfalter, Heuschrecken,
Brutvögel im Rahmen der Grünordnungsplanung [1995-2004]
-
Grünplanerische
Beurteilungen und Stellungnahmen beim Ankauf von Liegenschaften -
Kompensationsflächen im Rahmen der Eingriffsregelung [1995-2004]
-
Planung
eines Heckensystems im Außenbereich des Stadtgebietes -
Biotopverbund und Biotopvernetzung [1998-2003]
-
Schwinge-Altarm
(Besonders geschützter Biotop nach § 28 Niedersächsisches
Naturschutzgesetz)
Erfassung und Dokumentation der Biotoptypen und
Ausarbeitung eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes [1999-2000]
-
Entwicklungskonzept
für den ehemaligen Übungsplatz der "Von Goeben Kaseren"
- Ein Miteinander von Natur und Landschaft sowie Freizeitnutzung und
Kurzerholung, Erfassung und Bewertung der faunistisch-ökologischen
Ergebnisse [1996-1998]
- Biotoptypen
- Brutvögel
- Heuschrecken
- Tagfalter
-
Potentialabschätzung
"Sandgrube Fredenbecker Weg" hinsichtlich
Schutzwürdigkeit nach § 28 Niedersächsisches Naturschutzgesetz -
Erfassung und Bewertung Biotoptypen und Vegetation, Tagfalter,
Heuschrecken, Brutvögel [1998]
-
und
viele alltägliche naturschutzfachliche Beurteilungen
[2001-2002]
-
div.
Ausarbeitungen gemäß Eingriffsregelung in der Bauleitplanung [mehr Infos >]
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Aufgaben
der Landschaftsplanung - Arten- und Biotopschutz
Der
Arten- und Individuenrückgang vieler Tier- und Pflanzenarten ist in
den letzten Jahren besonders augenfällig zu beobachten. In diesen
Zeiten wächst die Bedeutung der Landschaftsplanung als zentrales
vorsorgeorientiertes Planungsinstrument von Naturschutz und
Landschaftspflege. Durch die Landschaftsplanung wird ein
ganzheitlicher, flächendeckender Ansatz zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Natur und Landschaft erreicht, so dass ihr auch
Bündelungsfunktionen für naturschutzfachliche Einzelaktivitäten
und -beiträge zukommt. Auch wenn der Natur- und Umweltschutz
derzeit politisch in einem Stimmungstief liegt, erreicht die
Landschaftsplanung insbesondere bei anderen
Raumnutzungsentscheidungen (z.B. Bauleitplanung, Verkehrsplanung,
Großbauvorhaben) zunehmend an Bedeutung. Als Beispiele seien die
europäischen Richtlinien wie Vogelschutzrichtlinie,
Flora-Fauna-Habitat-Richtline (Natura2000) oder die Umweltprüfung
in der Bauleitplanung erwähnt, die in nationales Recht umgesetzt
wurden. Gemäß dem in das Bau-Gesetzbuch neu eingeführten §2a ist
seit Juli 2004 im Rahmen der Bauleitplanung ein Umweltbericht
aufzunehmen, sofern eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen
ist. Weiter Informationen dazu sind vielerorts unter den genannten
Stichworten im Internet zu finden und ausführliche Erläuterungen würden
den Rahmen dieser Website sprengen.
Bei den o. g. Raumnutzungsentscheidungen stellt die
Landschaftsplanung die räumlichen Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege auch als Abwägungsgrundlage dar.
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